Rechtsprobleme des betrieblichen Einglie-derunesmanaeements (Teil II)
Beyer, C.; Jansen, G.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 8 · S. 117 bis 123
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Integrationsamt ist gehalten, im Rahmen seines jeweils durch die §§85 ff. SGB IX vorgegebenen Prü-fungsumfanges den Sachverhalt und seine eventuellen Begleitumstände umfassend aufzuklären. Es unterliegt hierbei dem Amtsermittlungs-grundsatz, d. h. es muss von Amts wegen all das ermitteln, was für seine Entscheidung erforderlich ist. Die Entscheidung des Integrationsamtes hat Auswirkungen auf das bei erteilter Zustimmung zur Kündigung nachfolgende arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzverfahren. Wenn das Integrationsamt nach eingehender Prüfung die Zustimmung zur Kündigung erteilt hat, kann das im arbeitsgerich…