Zu unbestimmten Anspruchsvoraussetzungen innerhalb des Anspruchs auf »Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten« und zu möglichen verfassungsrechtlichen Einflüssen…
Heinz, D.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 8 · S. 124 bis 130
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Voraussetzung, wonach die Ausgrenzung auf entsprechendes Verhalten einer anderen Person oder eben des Betroffenen zurückführbar sein soll, ist dabei nicht im Mittelpunkt, vielmehr die Tatsache, dass sich die Ausgrenzung im Leben des Betroffenen konkret feststellen lässt. Stichwort ist hier »Selbstoder Fremdisolation«. Dabei ist festzuhalten, dass entsprechend der oben angesprochenen präventiven Ausrichtung des Anspruchs Anlass für Hilfegewährung bereits dann gegeben sein kann, wenn ungünstige soziale Bedingungen im Umfeld des Betroffenen herrschen, falls durch diese Bedingungen ohne Gewährung staatlicher Hil…