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Zum Begriff der „beabsichtigten Maßnahme (§69 Abs. 1 BPersVG) im Spiegel der personal vertretungsrechtlichen Rechtsprechung

Widmaier, U.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 9 · S. 324 bis 330

Dokument
119488
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Widmaier, U.;
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
324 bis 330
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Begriff der Maßnahme im personal vertre tun gsrechtliche n Sinne, seine Abgrenzung von der nicht beteiligungs-pflichtigen Maßnahme sowie Fragen wie die, wann eine Maßnahme „beabsichtigt ist und zu welchem Zeitpunkt ein Dienst-stellenleiter das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten hat, sind für die Praxis von großer Relevanz und nehmen in der Rechtsprechung der für personalvertre-tungsrechtliche Streitigkeiten zuständigen Verwaltungsgerichte naturgemäß einen relativ breiten Raum ein. Dies hat seinen Grund darin, dass die Klärung dieser (Vor-)Fragen für den Eintritt in das Mitbestimmungsverfahren unerlässlich i…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG MITBESTIMMUNG PERSONALRAT BEHÖRDE EINSTELLUNG ARBEIT PRAXIS ES GESETZESVOLLZUG CHARAKTER PERSONEN GANG EIGNUNG RUHESTAND ZEIT