CareLit Fachartikel
Der Schutz von Beschäftigten, die eine Bestellung eines Wahlvorstands verlangen
Reich, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 9 · S. 331 bis 335
Dokument
119489
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Gemeindeverwaltung fehlt ein Personalrat. Der Bürgermeister stellt in seiner Gemeindeverwaltung grundsätzlich keine „personalratsverseuchten Bewerber ein1. Die Gemeinde selbst hat 70 Beschäftigte, aber keinen Personalrat. Man sagt, der Bürgermeister will verhindern, dass die Bewerber ihre Erfahrungen mit der Personalvertretung aus anderen Dienststellen mitbringen und dass dann fortschrittliche Wege wie etwa die Einführung von Complianceund Ethikregeln auch hier gefordert werden2 und damit der Gestaltungsspielraum des Bürgermeisters eingeschränkt wird.
Schlagworte
PERSONALRAT
PERSONAL
MITARBEITER
GESETZ
GEWERKSCHAFT
BAYERN
ES
VERHALTEN
ANGST
ZEIT
PERSONEN
WAHRNEHMUNG
LITERATUR
UNSICHERHEIT
BERLIN
FORTBILDUNG