CareLit Fachartikel
Beteiligung des Schulbezirkspersonal-rats und des Schulpersonalrats an der Abordnung eines Lehrers
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 9 · S. 347 bis 348
Dokument
119493
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragstellerin begehrt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in einem Fall, für den das Gesetz die aufschieben-de Wirkung der Anfechtungsklage ausgeschlossen hat (§105 Abs. 2 NBG, §54 Abs. 4BeamtStG,§80Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO). Das bedeutet, dass das Gesetz für den Regelfall einer Abordnung davon ausgeht, dass das private Interesse des Beamten, von den Folgen einer Abordnungsverfügung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsbehelfs Verfahrens verschont zu bleiben, hinter dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit zurückzutreten hat.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
PERSONALRAT
GESETZ
WIRKUNG
ZIEL
NIEDERSACHSEN
GELE
SCHULEN
ES
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
Die Personalvertretung
Berlin