CareLit Fachartikel

Beteiligung des Schulbezirkspersonal-rats und des Schulpersonalrats an der Abordnung eines Lehrers

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 9 · S. 347 bis 348

Dokument
119493
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
347 bis 348
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Antragstellerin begehrt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in einem Fall, für den das Gesetz die aufschieben-de Wirkung der Anfechtungsklage ausgeschlossen hat (§105 Abs. 2 NBG, §54 Abs. 4BeamtStG,§80Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO). Das bedeutet, dass das Gesetz für den Regelfall einer Abordnung davon ausgeht, dass das private Interesse des Beamten, von den Folgen einer Abordnungsverfügung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsbehelfs Verfahrens verschont zu bleiben, hinter dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit zurückzutreten hat.

Schlagworte

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