Abordnung eines Personalratsmitgliedes zur Erprobungszeit im Aufstiegsverfahren
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 9 · S. 350 bis 351
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller, ein Oberamtsrat im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) und Vorsitzender des dortigen Personalrats, wendet sich gegen seine Abordnung zu einem anderen Ministerium des Landes NRW, die das IM NRW für die Dauer von fünf Monaten zwecks Einführung des Antragstellers in die Aufgaben des höheren Verwaltungsdienstes verfügt hat. Sie soll sich nahtlo s an eine zur Zeit laufende fünfmonatige Abordnung zur Bezirksregierung D. anschließen und die zehnmona-tige Erprobung auf einem Dienstposten des höheren Dienstes (§40 Satz 2 Nr. 3 LVO NRW) zum Abschluss bringen, die dem Aufstieg in die…