Überörtlicher Sozialhilfeträger; Zuständigkeitsbestimmung durch Bundesverwaltungsamt; Kostenerstattungsfälle
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 8 · S. 468 bis 471
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1943 geborene, aufgrund einer geburtstraumatischen Hirnschädigung geistig behinderte K.P. ist die Tochter der schon verstorbenen Eheleute H. P. Anfang 1945 mussten die Eheleute Osterreich aus kriegsbedingten Gründen verlassen; sie gelangten kurze Zeit später nach ..., wo sie ihren Wohnsitz nahmen und im August 1947 einen Flüchtlingsausweis erhielten. Die damals einjährige K.P. ließen die Eheleute bei ihrer Evakuierung zunächst bei den Großeltern in ... bei... zurück; am 14.5.1954 wurde sie von diesen zu ihren Eltern nach ... verbracht. Dort hielt sich K.P. jedoch nur wenige Tage auf; schon am 21.5.1954 bat d…