Auskunftspflichten Dritter; Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Durchsetzung der Auskunftspflichten; Bedarfsgemeinschaft; besonderes öffentliches Interesse; Kostenfreiheit ei…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 8 · S. 478 bis 482
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1953 geborene Antragstellerin bezieht eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Dauer i.H.v. 661,50 Euro/Monat. Sie ist seit 21.2.2005 als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 40 anerkannt. Zusammen mit Herrn H. H. bewohnt sie seit April 1996 eine 80 qm große Drei-Zimmer-Wohnung in B. H. wurde 1959 geboren und bezieht vom Antragsgegner mit Unterbrechungen seit Januar 2005 Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Zwischen der Antragstellerin und H. bestand nach eigenen Angaben bis Februar 2004 eine eheähnliche Gemeinschaft. In den Anträgen auf Gewährung von Leistungen nach…