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Auskunftspflichten Dritter; Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Durchsetzung der Auskunftspflichten; Bedarfsgemeinschaft; besonderes öffentliches Interesse; Kostenfreiheit ei…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 8 · S. 478 bis 482

Dokument
119510
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
478 bis 482
Erschienen: 2010-08-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die 1953 geborene Antragstellerin bezieht eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Dauer i.H.v. 661,50 Euro/Monat. Sie ist seit 21.2.2005 als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 40 anerkannt. Zusammen mit Herrn H. H. bewohnt sie seit April 1996 eine 80 qm große Drei-Zimmer-Wohnung in B. H. wurde 1959 geboren und bezieht vom Antragsgegner mit Unterbrechungen seit Januar 2005 Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Zwischen der Antragstellerin und H. bestand nach eigenen Angaben bis Februar 2004 eine eheähnliche Gemeinschaft. In den Anträgen auf Gewährung von Leistungen nach…

Schlagworte

WIRKUNG BEHÖRDE RECHTSPRECHUNG RENTE RENTENVERSICHERUNG GERICHT PERSONEN SCHREIBEN UNTERLAGEN VERSICHERUNG ES EINKOMMEN VERZÖGERUNG HÖHE LEISTUNG AUGE