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Verwendung von Fotos in Werbematerial für die eigene Praxis – Was muss ich beachten?

N.N. · PiD - Psychotherapie im Dialog · 2019 · Heft 01 · S. 13-14

Dokument
1195135
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PiD - Psychotherapie im Dialog
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 01 / 2019
Jahrgang 20
Seiten
13-14
Erschienen: 2019-03-01 00:00:00
ISSN
1438-7026

Zusammenfassung

„Wer nicht wirbt, der stirbt!“ – diese alte unternehmerische „Weisheit“ gilt auch für den Gesundheitsmarkt. Denn auch die Akteure auf dem Gesundheitsmarkt sind darauf angewiesen, ihre Angebote bekannt zu machen und über ihre Dienstleistungen zu informieren. Das Recht auf Werbung ist Teil der Berufsausübungsfreiheit, die ein Grundrecht ist (Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG)). Aber gerade im Gesundheitsbereich gibt es einige Einschränkungen bezüglich der Werbefreiheit. Dieser Beitrag soll einen Überblick verschaffen, was insbesondere bei der Verwendung von Bildern in Werbematerial zu beachten ist.

Schlagworte

Verwendung Werbematerial Beachten Gesundheitsmarkt Fotos Eigene Praxis Wirbt Stirbt Unternehmerische Weisheit Akteure PiD - Psychotherapie im Dialog