CareLit Fachartikel
Internetrecht für Hebammen I Teil 1 Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. ..
Diefenbacher, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2010 · Heft 9 · S. 30 bis 32
Dokument
119663
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Internet suchen und finden Hebammen zum einen Informationen &a von Berufsverbänden, Kolleginnen und anderen, zum anderen stellen einzelne Hebammen sich und ihre Angebote dar. Viele verfügen heute über eigene Internetseiten, um sich, ihre Praxis und ihre Dienstleistungen vorzustellen. Hierbei sind rechtliche Regelungen zu beachten: unter anderem Namensrechte, Marken-, Urheberund Wettbewerbsrechte, Datenschutzvorschriften, werberechtliche Fragen, Haftungsfragen und Besonderheiten beim Vertragsschluss über das Internet.
Schlagworte
INTERNET
EINWILLIGUNG
RECHT
HEBAMME
LEISTUNGSABRECHNUNG
UNTERNEHMEN
AINS
EIGENTUM
PRAXIS
COLA
ES
BEVÖLKERUNG
PERSONEN
NAMEN
WERBUNG
KRUPP