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Internetrecht für Hebammen I Teil 1 Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. ..

Diefenbacher, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2010 · Heft 9 · S. 30 bis 32

Dokument
119663
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Diefenbacher, M.;
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 62
Seiten
30 bis 32
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Im Internet suchen und finden Hebammen zum einen Informationen &a von Berufsverbänden, Kolleginnen und anderen, zum anderen stellen einzelne Hebammen sich und ihre Angebote dar. Viele verfügen heute über eigene Internetseiten, um sich, ihre Praxis und ihre Dienstleistungen vorzustellen. Hierbei sind rechtliche Regelungen zu beachten: unter anderem Namensrechte, Marken-, Urheberund Wettbewerbsrechte, Datenschutzvorschriften, werberechtliche Fragen, Haftungsfragen und Besonderheiten beim Vertragsschluss über das Internet.

Schlagworte

INTERNET EINWILLIGUNG RECHT HEBAMME LEISTUNGSABRECHNUNG UNTERNEHMEN AINS EIGENTUM PRAXIS COLA ES BEVÖLKERUNG PERSONEN NAMEN WERBUNG KRUPP