CareLit Fachartikel

Die Einsichtnahme in Patientenakten nach dem Tod des Patienten

Diekmann, F.; Röper, H.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 52 bis 56

Dokument
119702
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Diekmann, F.; Röper, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
52 bis 56
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Das Interesse an dem Inhalt von Patientenakten entsteht mitunter erst mit dem Tod des Patienten. Gerade für Angehörige des Verstorbenen kann die Einsicht in die Patientenakten notwendige Aufschlüsse bringen. Dabei geht es nicht nur um die Aufklärung von Behandlungsfehlern durch den behandelnden Arzt, sondern auch um die Frage, ob der Verstorbene zu Lebzeiten noch ge-schäftsoder testierfähig gewesen ist.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF SCHWEIGEPFLICHT EINSICHTSRECHT EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG PATIENTENAKTEN TOD PATIENTEN RECHTSPRECHUNG RECHTSANWÄLTE FÜHRUNG GESUNDHEITSZUSTAND PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS UNTERLAGEN FAMILIE