Anwendbarkeit der VVG-Pflichtversicherungsvorschriften auf die Probandenversicherung?
Sarna, N.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 56 bis 60
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflichtversicherungen sind Versicherungen, für die eine Abschlussverpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht (§113 Abs. 1 VVG). Eine solche Verpflichtung findet sich nicht nur in Gesetzen, sondern kann sich auch aus Rechtsverord-nungen, Satzungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und aus EU-Verordnungen ergeben.2 Es handelt sich hingegen nicht um eine Pflichtversicherung im Sinne von § 113 Abs. 1 VVG, wenn die Pflicht aus einer vertraglichen Vereinbarung3 oder aus der Berufsordnung einer berufsständischen Organisation resultitiert.4 Die Sparte Haftpflicht macht den größten, aber nicht den alleinigen Teil de…