CareLit Fachartikel

Anwendbarkeit der VVG-Pflichtversicherungsvorschriften auf die Probandenversicherung?

Sarna, N.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 56 bis 60

Dokument
119703
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Sarna, N.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
56 bis 60
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Pflichtversicherungen sind Versicherungen, für die eine Abschlussverpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht (§113 Abs. 1 VVG). Eine solche Verpflichtung findet sich nicht nur in Gesetzen, sondern kann sich auch aus Rechtsverord-nungen, Satzungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und aus EU-Verordnungen ergeben.2 Es handelt sich hingegen nicht um eine Pflichtversicherung im Sinne von § 113 Abs. 1 VVG, wenn die Pflicht aus einer vertraglichen Vereinbarung3 oder aus der Berufsordnung einer berufsständischen Organisation resultitiert.4 Die Sparte Haftpflicht macht den größten, aber nicht den alleinigen Teil de…

Schlagworte

HAFTPFLICHT UNFALLVERSICHERUNG NIEDERSACHSEN LEISTUNG VORSCHRIFTEN ZUSAMMENARBEIT ES INDUSTRIE VERSICHERUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ PERSONEN GESUNDHEIT BERLIN ELEMENTE SCHADENSERSATZ HEILBERUFE