Forschungsvorausverfügungen bei Demenz: Medizinethische Überlegungen zur Aufklärungspflicht
Astrid Gieselmann, Matthé Scholten, Jakov Gather, Jochen Vollmann · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie · 2019 · Heft 04 · S. 255-258
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der Deutsche Bundestag hat im November 2016 eine Änderung des Arzneimittelgesetzes beschlossen. Nach dieser Änderung soll gruppennützige Arzneimittelforschung mit nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Eine dieser Bedingungen ist, dass der Proband eine sogenannte Forschungsvorausverfügung abgefasst hat, in der er in die Studienteilnahme eingewilligt hat. Zudem soll der Proband vor der Abfassung der Forschungsvorausverfügung von einem Arzt über die Forschungsteilnahme aufgeklärt worden sein. Es ist die Auffassung vertreten worden, dass der Gesetzgeber auf…