Zum Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der Einnahme eines Arzneimittels und dem Gesundheitsschaden des Patienten BGH, Urt v. 16.03.2010 - VI ZR 64/09
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 73 bis 77
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beruft sich ein Patient darauf, nach der Einnahme eines bestimmten Medikamentes einen Herzinfarkt erlitten zu haben, so muss er den Kausalitätsnachweis hierfür erbringen. Dabei ist der Nachweis der Mitursächlichkeit ausreichend, denn nach dem allgemeinen Schadensrecht steht eine Mitursächlichkeit, und sei es auch nur im Sinne eines Auslösers, neben erheb-lichen anderen Umständen, der Al-Ieinursächlichkeit haftungsrechtlich in vollem Umfang gleich. Der Nachweis wird nicht erbracht, wenn ein Sachverständigengutachten belegt, dass es nicht sehr wahrscheinlich sei, dass der Herzinfarkt allein durch die Einnahme des…