CareLit Fachartikel

Zum Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der Einnahme eines Arzneimittels und dem Gesundheitsschaden des Patienten BGH, Urt v. 16.03.2010 - VI ZR 64/09

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 73 bis 77

Dokument
119709
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
73 bis 77
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Beruft sich ein Patient darauf, nach der Einnahme eines bestimmten Medikamentes einen Herzinfarkt erlitten zu haben, so muss er den Kausalitätsnachweis hierfür erbringen. Dabei ist der Nachweis der Mitursächlichkeit ausreichend, denn nach dem allgemeinen Schadensrecht steht eine Mitursächlichkeit, und sei es auch nur im Sinne eines Auslösers, neben erheb-lichen anderen Umständen, der Al-Ieinursächlichkeit haftungsrechtlich in vollem Umfang gleich. Der Nachweis wird nicht erbracht, wenn ein Sachverständigengutachten belegt, dass es nicht sehr wahrscheinlich sei, dass der Herzinfarkt allein durch die Einnahme des…

Schlagworte

HERZINFARKT ANGINA PECTORIS ARZNEIMITTEL BEURTEILUNG BUNDESGERICHTSHOF QUALITÄTSSICHERUNG PATIENTEN INFARKT IBUPROFEN DEUTSCHLAND KARDIOLOGIE RISIKOFAKTOREN RECHTSPRECHUNG ES INFEKTION BLUTTRANSFUSION