Kasse kann Pflegeakten einsehen
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2010 · Heft 7 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine schwerstpflegebedürftige Frau erhielt in einem Seniorenheim vollstationäre Pflege. Sie konnte nur mit Hilfe ihre Lage im Bett verändern. Wegen eines Dekubitus musste sie operiert werden. Die Kosten trug ihre Krankenkasse. Um zu prüfen, ob das Durch-liegegeschwür möglicherweise wegen schlechter Pflege entstanden war, verlangte die Kasse eine Kopie der Pflegedokumentation gegen Erstattung der Kosten. Dies lehnte der Heimträger und sein Haftpflichtversicherer ab. Die Kasse klagte vor dem Amtsgericht und hatte Erfolg. Der Heimträger legte beim Landgericht (LG) Berufung ein. Das LG wies die Klage der Kasse ab. M…