CareLit Fachartikel

Kasse kann Pflegeakten einsehen

Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2010 · Heft 7 · S. 42 bis 43

Dokument
119725
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Eine schwerstpflegebedürftige Frau erhielt in einem Seniorenheim vollstationäre Pflege. Sie konnte nur mit Hilfe ihre Lage im Bett verändern. Wegen eines Dekubitus musste sie operiert werden. Die Kosten trug ihre Krankenkasse. Um zu prüfen, ob das Durch-liegegeschwür möglicherweise wegen schlechter Pflege entstanden war, verlangte die Kasse eine Kopie der Pflegedokumentation gegen Erstattung der Kosten. Dies lehnte der Heimträger und sein Haftpflichtversicherer ab. Die Kasse klagte vor dem Amtsgericht und hatte Erfolg. Der Heimträger legte beim Landgericht (LG) Berufung ein. Das LG wies die Klage der Kasse ab. M…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF PFLEGEDOKUMENTATION ARZNEIMITTEL HEIMBEWOHNER SCHWEIGEPFLICHT EINSICHTSRECHT MEDIZIN DOKUMENTATION GESUNDHEIT PATIENTEN BERATUNG UNTERLAGEN APOTHEKER BERUFE KRANKENPFLEGE G+G