Typische Fehler bei der Eingruppierung nach TVöD/TV-L vermeiden
Müiler-Uri, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 8 · S. 391 bis 396
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
TVöD und TV-L haben bisher das Eingruppierungsrecht ausgeklammert. Der jeweilige § 12 ist daher noch nicht belegt. Die Eingruppierungsvorschrift soll im Zusammenhang mit der Entgeltordnung formuliert werden. Die Verhandlungen über die neuen Entgeltordnungen sind bislang allerdings noch nicht zum Abschluss gekommen. Die Tarifvertragsparteien sind sich aber darüber einig, dass die Grundsätze zur Eiiigruppierung aus §22 BAT im TVöD/TV-L fortgelten und damit auch auf „Arbeitertätigkeiten erstreckt werden sollen.1 Eine Entwurfsfassung zu § 12 Abs. 1 TVöD hatte folgenden Wortlaut:2