Zulage wegen ständiger Schichtarbeit -tatsächliche Arbeitsleistung - Fälligkeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 8 · S. 407 bis 408
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. ist bei der Bekl. als Krankenschwester in Vollzeit beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der TVöD einschl. des Besonderen Teils für Krankenhäuser (TVöD-BT-K) Anwendung. In der Klinik, in der die Kl. tätig ist, wird die Arbeit in drei Schichten geleistet. Neben dem Tagdienst von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr gibt es den Spätdienst von 17:30 Uhr bis 21:45 Uhr und den Nachtdienst von 2130 Uhr bis 7:00 Uhr. Bei der monatlichen Erstellung der Dienst-pläne wird zunächst der Urlaub, der von den Mitarbeitern am Ende eines Jahres für das komplette Folgejahr angemeldet wird, eingetragen. Dann wird de…