Strafrechtliche Verantwortung für das Unterlassen des Schutzes einwilligungs (un-)fähiger Erwachsener
Hoffmann, B.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2010 · Heft 8 · S. 151 bis 156
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gegen Betreuer. Bevollmächtigte, die einen Betroffenen in einer Einrichtung betreuen bzw. ambulant betreuende Fachkräfte, die Fachkräfte eines Allgemeinen Sozialen Dienst, der Betreuungsbehörde oder des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) werden nur selten Strafverfahren eingeleitet. Gleichwohl stellen sich die Genannten die Frage, ob und in welchem Umfang ihr Handeln oder Unterlassen strafrechtliche Folgen haben könnte. Der folgende Beitrag untersucht einen Teilaspekt strafrechtlicher Verantwortung: die Voraussetzungen und Grenzen einer strafrechtlichen Verantwortung der Genannten1 für ein Verletzen p…