CareLit Fachartikel

Strafrechtliche Verantwortung für das Unterlassen des Schutzes einwilligungs (un-)fähiger Erwachsener

Hoffmann, B.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2010 · Heft 8 · S. 151 bis 156

Dokument
119780
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Hoffmann, B.;
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
151 bis 156
Erschienen: 2010-08-10 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Gegen Betreuer. Bevollmächtigte, die einen Betroffenen in einer Einrichtung betreuen bzw. ambulant betreuende Fachkräfte, die Fachkräfte eines Allgemeinen Sozialen Dienst, der Betreuungsbehörde oder des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) werden nur selten Strafverfahren eingeleitet. Gleichwohl stellen sich die Genannten die Frage, ob und in welchem Umfang ihr Handeln oder Unterlassen strafrechtliche Folgen haben könnte. Der folgende Beitrag untersucht einen Teilaspekt strafrechtlicher Verantwortung: die Voraussetzungen und Grenzen einer strafrechtlichen Verantwortung der Genannten1 für ein Verletzen p…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF MDK UNTERBRINGUNG PFLEGE VOLLMACHT EINRICHTUNG ERWACHSENER LEBEN VERHALTEN MENSCHEN KAUSALITÄT SICHERHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT FAKULTÄT SCHULD RECHTSPRECHUNG