Mehr als eine Pflichterfüllung
Schlottmann, F.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2010 · Heft 9 · S. 42 bis 44
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch Einrichtungen zur Rehabilitation von psychisch kranken Menschen (RPK) sind nun verpflichtet, ein internes Quatitätsmanage-ment umzusetzen und zertifizieren zu lassen. Geregelt ist diese Verpflichtung in der Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum internen Qualitätsmanagement. Erste Maßnahmen in diese Richtung haben auch die Rehabilitationseinrichtungen des Vereins Sozialpsychiatrische Initiative Paderborn e. V. (SPI) in Paderborn und Gütersloh ergriffen. Die Auseinandersetzung mit den Themen Qualitätsmanagement, Qualitätsmanagement-Systeme und Zertifizierungen hat somit Einga…