CareLit Fachartikel
Homecare Viele Unsicherheiten sind noch nicht ausgeräumt
Reibnitz, C. von; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 9 · S. 41 bis 42
Dokument
119909
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Wille des Patienten steht laut Gesetz über allem. Das macht das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25. Juni 2010 zur Sterbehilfe erneut deutlich (BGH, Urteil vom 25. Juni 2010, Az.: 2 StR 454/09). Ein Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar, entschied der BGH. Hinsichtlich der Patientenverfügungen bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit.
Schlagworte
STERBEHILFE
PATIENT
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
PATIENTENVERFÜGUNG
INFUSIONSTHERAPIE
ERNÄHRUNG
PATIENTEN
PATIENTENVERFÜGUNGEN
KOMA
SUIZID
DEUTSCHLAND
INDUSTRIE
GESUNDHEITSZUSTAND
SICHERHEIT
LEBENSQUALITÄT