Homecare SGBXI-Leistungen müssen überwiegen
Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 9 · S. 46 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesamte Pflegebranche ist bei der letzten Gesetzesreform in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntGJ einbezogen worden. Die Sonderregelungen für die Pflegebranche sind in den §§ 10 bis 13 AEntG hinterlegt. Diese waren erforderlich, weil die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche nicht nur in Tarifverträgen, sondern auch in kirchlichen Regelungen enthalten sind, wie zum Beispiel in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritas-verbandes. Um diesen branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber in § 12 AEntG eine Kommissionslösung gefunden.