CareLit Fachartikel
Macrogol -Abgrenzung zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 117 bis 120
Dokument
119950
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beklagte, ein Apotheker, vertreibt und bewirbt eine von ihm hergestellte Pulvermischung unter der Bezeichnung „Golly Telly. Das Präparat, für das keine arzneimittelrechtliche Zulassung oder Genehmigung i.S. des § 21 Abs. 1 AMG besteht, ergibt durch Zugabe von Wasser eine trinkfähige Lösung und dient der Darmreinigung, etwa vor einer diagnostischen Untersuchung (Koloskopie) oder einem operativen Eingriff im Darmbereich oder zu Beginn einer Fastenwoche.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
ARZNEIMITTEL
MEDIZINPRODUKT
WIRKUNG
WETTBEWERB
RECHTSPRECHUNG
APOTHEKER
ZULASSUNG
WASSER
KOLOSKOPIE
VERHALTEN
APOTHEKEN
WERBUNG
BEURTEILUNG
MENSCHEN
ES