CareLit Fachartikel

Macrogol -Abgrenzung zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 117 bis 120

Dokument
119950
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
117 bis 120
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Beklagte, ein Apotheker, vertreibt und bewirbt eine von ihm hergestellte Pulvermischung unter der Bezeichnung „Golly Telly. Das Präparat, für das keine arzneimittelrechtliche Zulassung oder Genehmigung i.S. des § 21 Abs. 1 AMG besteht, ergibt durch Zugabe von Wasser eine trinkfähige Lösung und dient der Darmreinigung, etwa vor einer diagnostischen Untersuchung (Koloskopie) oder einem operativen Eingriff im Darmbereich oder zu Beginn einer Fastenwoche.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL MEDIZINPRODUKT WIRKUNG WETTBEWERB RECHTSPRECHUNG APOTHEKER ZULASSUNG WASSER KOLOSKOPIE VERHALTEN APOTHEKEN WERBUNG BEURTEILUNG MENSCHEN ES