Anforderungen an das Inverkehrbringen von umverpackten Invitro-Diagnostika zur Eigenanwendung
Stallberg, C.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 121 bis 125
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin vertreibt in Deutschland unter der Bezeichnung „One Touch Ultra von ihrer amerikanischen Konzern-schwestergesellschaft hergestellte Teststreifen zur Blutzuckerbestimmung, die von den Patienten in entsprechenden Blutzuckermessgeräten verwendet werden. Dabei handelt es sich um ein zur Eigenanwendung bestimmtes In-vitro-Diag-nostikum, das als Medizinprodukt nach dem Medizinproduktegesetz (vgl. § 3 Nr. 4 MPG) mit einer CE-Kennzeich-nung versehen ist. Das entsprechende Konformitätsbewer-tungsverfahren ist bei einer sogenannten Benannten Stelle (vgl. § 3 Nr. 20 MPG) in den Niederlanden durchgeführt worden…