Voraussetzungen für die Annahme eines öffentlichen Auftrages - Rechtsschutzbedürfnis bei Unterlassen einer gemeinschaftsweiten Ausschreibung
Esch, O.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 125 bis 132
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Auswahlentscheidung der Krankenkassen mit der dar aus resultierenden Einräumung von Exklusivität und Begründung einer „Sonderstellung im Wettbewerb (vgl. Byok, GesR 2007, 553, 556) ist konstitutiver Bestandteil für die Annahme eines öffentlichen Auftrages (BTDrs. 16/10609 s- 52 zu § 69 SGB V; Knispel, GesR 2009, 236, 238, 239, 241; Rixen, GesR2006, 49, 55). Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob Exklusivität ausdrücklich durch den Auftraggeber vertraglich zugesichert wird. Vielmehr ist es für die Annahme eines öffentlichen Auftrages grundsätzlich ausreichend, wenn sich für den Leistungserbringer fakt…