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Voraussetzungen für die Annahme eines öffentlichen Auftrages - Rechtsschutzbedürfnis bei Unterlassen einer gemeinschaftsweiten Ausschreibung

Esch, O.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 7 · S. 125 bis 132

Dokument
119952
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Esch, O.;
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
125 bis 132
Erschienen: 2010-07-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Eine Auswahlentscheidung der Krankenkassen mit der dar aus resultierenden Einräumung von Exklusivität und Begründung einer „Sonderstellung im Wettbewerb (vgl. Byok, GesR 2007, 553, 556) ist konstitutiver Bestandteil für die Annahme eines öffentlichen Auftrages (BTDrs. 16/10609 s- 52 zu § 69 SGB V; Knispel, GesR 2009, 236, 238, 239, 241; Rixen, GesR2006, 49, 55). Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob Exklusivität ausdrücklich durch den Auftraggeber vertraglich zugesichert wird. Vielmehr ist es für die Annahme eines öffentlichen Auftrages grundsätzlich ausreichend, wenn sich für den Leistungserbringer fakt…

Schlagworte

BKK WETTBEWERB RECHTSPRECHUNG PFLEGEHILFSMITTEL HESSEN UNTERNEHMEN VERTRÄGE SCHREIBEN ORGANISATIONEN ROLLE RICHTLINIE ES VERSTÄNDNIS EIGNUNG HAND VERSICHERUNG