CareLit Fachartikel
Auslegung der arbeitgeberseitigen Kündigungserklärung einer Arzthelferin LAG Mainz vom 21.5.2010 (6 Sa 38/10)
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 9 · S. 232 bis 234
Dokument
119957
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten um die Rechtsqualität einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung. Die Klägerin war seit November 1995 als Arzthelferin mit einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 399,81 € in der Hausarztpraxis des am 20.2.2009 verstorbenen Arztes beschäftigt, dessen Erben die Beklagten sind. Diese erklärten der Klägerin unter dem 26.2.2009 schriftlich die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARZTHELFERIN
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUS
URTEIL
WIRKUNG
PRAXIS
VERSTÄNDNIS
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
TOD
RECHTSPRECHUNG
COMPLIANCE
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Köln