CareLit Fachartikel

Aufwendungen für Fortbildungskurse als Werbungskosten BFH vom 21.4.2010 (VI R 66/04)

Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 9 · S. 236 bis 238

Dokument
119959
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 7
Seiten
236 bis 238
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Aufwendungen für die Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungskurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin sind zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn der Lehrgang in nicht unerheblichem Umfang Gelegenheit zur Ausübung verbreiteter Sportarten zulässt.

Schlagworte

AUSBILDUNG ENTSCHEIDUNG FORTBILDUNG MODELL RECHTSPRECHUNG WEITERBILDUNG SPORTMEDIZIN PRAXIS TENNIS LEICHTATHLETIK Rechtsdepesche Köln