CareLit Fachartikel
Aufwendungen für Fortbildungskurse als Werbungskosten BFH vom 21.4.2010 (VI R 66/04)
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 9 · S. 236 bis 238
Dokument
119959
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufwendungen für die Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungskurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin sind zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn der Lehrgang in nicht unerheblichem Umfang Gelegenheit zur Ausübung verbreiteter Sportarten zulässt.
Schlagworte
AUSBILDUNG
ENTSCHEIDUNG
FORTBILDUNG
MODELL
RECHTSPRECHUNG
WEITERBILDUNG
SPORTMEDIZIN
PRAXIS
TENNIS
LEICHTATHLETIK
Rechtsdepesche
Köln