CareLit Fachartikel

GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)

Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 9 · S. 816 bis 819

Dokument
119982
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 102
Seiten
816 bis 819
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und 2 gilt für Leistungen, die im Vergleich zur Vereinbarung für das laufende Kalenderjahr zusätzlich im Erlösbudget berücksichtigt werden, für das Jahr 2011 ein Vergütungsabschlag in Höhe von 30 Prozent (Mehrleistungsabschlag). Ab dem Jahr 2012 haben die Vertragsparteien die Höhe des Abschlags zu vereinbaren. Der Mehrleistungsabschlag nach Satz 1 oder 2 gilt nicht für zusätzlich vereinbarte Entgelte mit einem Sachkostenanteil von mehr als zwei Dritteln. Der Vergütungs ab schlag ist durch einen einheitlichen Abschlag auf alle mit dem Landesbasis-fallwert vergüteten Leistungen des K…

Schlagworte

KRANKENHAUSFINANZIERUNGSREFORMGESETZ FINANZIERUNG VEREINBARUNG KRANKENHAUS BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG FALLPAUSCHALEN HÖHE DRUCK POLITIK TELERADIOLOGIE TELEFON KRANKENHÄUSER LEISTUNG GESUNDHEIT KRANKENHAUSPLANUNG PATIENTEN