Beruflicher Wiedereinstieg erleichtert
Ritterbusch, U.; Schmalz, S.; · Die Rotkreuzschwester, Berlin · 2010 · Heft 9 · S. 26 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die PräventionsVorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX regelt die Verpflichtung aller Arbeitgeber unabhängig von der Betriebs-größe, ein Wiedereingliederungsverfahren anzubieten, wenn ein/e Mitarbeiter/-in oder Mitglied innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig ist. Dieses Verfahren dient der Überwindung einer aktuellen und Vorbeugung zukünftiger Phasen der Arbeitsunfähigkeit. Ursachen und Folgen einer längeren Erkrankung werden erforscht und Maßnahmen entwickelt, die dem Mitglied bzw. dem/der Arbeitnehmer/-in den Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit erleichtern und eine erneur…