CareLit Fachartikel

Abrechnung Liposuktion

Karsten Hartmann, Thomas M. Proebstle, Stefan Rapprich · Phlebologie · 2019 · Heft 03 · S. 144-146

Dokument
1200134
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Phlebologie
Autor:innen
Karsten Hartmann, Thomas M. Proebstle, Stefan Rapprich
Ausgabe
Heft 03 / 2019
Jahrgang 48
Seiten
144-146
Erschienen: 2019-05-01 00:00:00
ISSN
0939-978X

Zusammenfassung

Immer wieder gibt es Probleme bei der der Abrechnung von Liposuktionen, die in medizinischer Indikation, z. B. beim Lipödem, durchgeführt werden. Da der Eingriff im GKV-Leistungskatalog nicht enthalten ist, muss in allen Fällen eine Abrechnung nach der GOÄ erfolgen. Bedauerlicherweise ist die Liquidation der Liposuktion explizit weder in der GOÄ1996 abgebildet, noch gibt es hierzu eine Stellungnahme der Bundesärztekammer.

Schlagworte

Abrechnung Liposuktion Immer Wieder Probleme Liposuktionen Medizinischer Indikation Lipödem Durchgeführt Eingriff Gkv-Leistungskatalog Phlebologie