CareLit Fachartikel

Vortäuschen einer Krankheit rechtfertigt fristlose Kündigung

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 29

Dokument
120145
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
29
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Täuscht der Mitarbeiter eine Erkrankung nur vor, so kann dies einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen. Selbst wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, ist deren Beweiswert erschüttert, sofern sich der Mitarbeiter gegenüber seinem Vorgesetzten als „physisch und psychisch topfit bezeichnet. In einem solchen Fall trifft den Mitarbeiter eine gesteigerte Darlegungsund Beweislast.

Schlagworte

EINRICHTUNG MITARBEITER KÜNDIGUNG ARBEITSUNFÄHIGKEIT KRANKHEIT URTEIL ARBEITSVERHÄLTNIS TELEFON Altenheim Hannover