CareLit Fachartikel
Vortäuschen einer Krankheit rechtfertigt fristlose Kündigung
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 29
Dokument
120145
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Täuscht der Mitarbeiter eine Erkrankung nur vor, so kann dies einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen. Selbst wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, ist deren Beweiswert erschüttert, sofern sich der Mitarbeiter gegenüber seinem Vorgesetzten als „physisch und psychisch topfit bezeichnet. In einem solchen Fall trifft den Mitarbeiter eine gesteigerte Darlegungsund Beweislast.
Schlagworte
EINRICHTUNG
MITARBEITER
KÜNDIGUNG
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
KRANKHEIT
URTEIL
ARBEITSVERHÄLTNIS
TELEFON
Altenheim
Hannover