CareLit Fachartikel
Eltern mit behinderten Kindern nicht alleinlassen
Fritz, A.; · Neue Caritas, Freiburg · 2010 · Heft 9 · S. 19 bis 22
Dokument
120152
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Embryonen mit genetischen Defekten auszusortieren widerspricht laut Bundesgerichtshof nicht dem Embryonenschutzgesetz. Die Caritas hält die dafür erforderliche Präimplantationsdiagnostik für unvereinbar mit der Menschenwürde und setzt sich für ein Verbot ein.
Schlagworte
BEHINDERUNG
BUNDESGERICHTSHOF
LEBEN
ETHIK
PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK
SCHWANGERSCHAFT
ELTERN
FETUS
ZELLEN
MEDIZIN
FRAUEN
ANGST
KIND
RISIKO
ZULASSUNG
ES