CareLit Fachartikel
Zuschuss der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zum Krankenund Pflegeversicherungsbeitrag
Marburger, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 364 bis 368
Dokument
120156
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der gesetzlichen Krankenund der sozialen Pflegeversicherung gelten die Arbeitnehmer als schützenswerter Personen-kreis. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt. So sollen höher verdienende Personen von der Versicherungspflicht ausgeschlossen werden. „Höherverdienend in diesem Sinne sind Arbeitnehmer, deren Bruttoarbeitsentgelt die Jahresarbeits-entgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt. Maßgebend ist hier zunächst § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V).
Schlagworte
ARBEITGEBER
KRANKENVERSICHERUNG
ARBEITNEHMER
PFLEGEVERSICHERUNG
URTEIL
PRIVAT
PERSONEN
FAMILIENSTAND
ES
BUNDESREGIERUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
ZEIT
EHE
VERSICHERUNG
RISIKO