Stufenzuordnung und Mitbestimmung -ÜBERTRAGBARKEIT DER RECHTSPRECHUNG AUF BUNDESEBENE-
Budde-Hermann, C.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 369 bis 373
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für das BPersVG ist die Mitbestimmungsfrage bei einer Stufenzuordnung noch nicht höchstrichterlich geklärt. Während die „Einreihung in eine Entgeltgruppe unbestritten der Mitbestimmungspflicht nach §75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegt, ist streitig, ob die Stufenzuordnung auch eine Maßnahme der sog. „Eingruppierung ist. Nach dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen TVöD wird der Beschäftigte einer höheren Entgeltstufe als Stufe 1 zugeordnet, wenn er „einschlägige Berufserfahrung besitzt (§ 16 Abs. 2 und 3 TVöD). Sofern Maßnahmen zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich werden, können nach § 16 Abs. 3 S. 4 TVöD Ze…