CareLit Fachartikel
Letztentscheidungsrecht des Senats von Berlin bei außerordentlicher verhaltensbedingter / Kündigung gerichtliche Überprüfung des Beschlusses der Einigungsstelle
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 377 bis 379
Dokument
120159
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entscheidungen der Einigungsstelle unterliegen gemäß §91 Abs. 1 Nr. 3 BlnPersVG der gerichtlichen Überprüfung im personalvertretungsrechtlichen Beschluss verfahren. Der gerichtliche Ausspruch kann sowohl auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenbeschlusses als auch auf dessen Aufhebung gerichtet sein
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ENTSCHEIDUNG
BERLIN
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
MITBESTIMMUNG
ARBEIT
CHARAKTER
ES
Die Personalvertretung