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Letztentscheidungsrecht des Senats von Berlin bei außerordentlicher verhaltensbedingter / Kündigung gerichtliche Überprüfung des Beschlusses der Einigungsstelle

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 377 bis 379

Dokument
120159
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
377 bis 379
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Entscheidungen der Einigungsstelle unterliegen gemäß §91 Abs. 1 Nr. 3 BlnPersVG der gerichtlichen Überprüfung im personalvertretungsrechtlichen Beschluss verfahren. Der gerichtliche Ausspruch kann sowohl auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenbeschlusses als auch auf dessen Aufhebung gerichtet sein

Schlagworte

KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG BERLIN RECHTSPRECHUNG ARBEITNEHMER MITBESTIMMUNG ARBEIT CHARAKTER ES Die Personalvertretung