CareLit Fachartikel

Ausschluss der Mitbestimmung bei Beschäftigten, die in Personalangelegenheiten entscheiden

Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 1 · S. 379 bis 382

Dokument
120160
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 53
Seiten
379 bis 382
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Zu den Personen, die im Sinne von §65 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2 NdsPersVG in Personalangelegenheiten der Dienststelle entscheiden, zählt ein Beschäftigter, der für mitbestimmungspflichtige Einstellungen dienststellenintern die Verantwortung trägt; dies ist auch der Fall, wenn er die Auswahlentscheidung trifft, die Begründung des Arbeitsoder Beamtenverhältnisses aber durch die Personalverwaltung vorgenommen wird.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG EINSTELLUNG PERSONAL PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG PERSONALVERWALTUNG PERSONEN SCHREIBEN RECHTSPRECHUNG KATALOGE BERUFSAUSBILDUNG FORTBILDUNG VERSTÄNDNIS ROLLE ES WAHRNEHMUNG