Arzneimittelschnellbewertung und ihre Folgen nach dem Regierungsentwurf zum AMNOG
Schickert, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 452 bis 462
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 29. Juni 2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen und am 6. Juli 2010 in den Bundestag als Gesetzentwurf eingebracht2 — im Folgenden als „AMNOG zitiert. Der Kern des Gesetzentwurfes ist die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, die innerhalb der ersten drei Monate nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels (bzw. Zulassung einer neuen Indikation) durchgeführt werden soll. Das Ergebnis der Nutzenbewertung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nach spätestens weiteren drei Monaten beschließen.