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Arzneimittelschnellbewertung und ihre Folgen nach dem Regierungsentwurf zum AMNOG

Schickert, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 452 bis 462

Dokument
120168
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schickert, J.;
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
452 bis 462
Erschienen: 2010-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Am 29. Juni 2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen und am 6. Juli 2010 in den Bundestag als Gesetzentwurf eingebracht2 — im Folgenden als „AMNOG zitiert. Der Kern des Gesetzentwurfes ist die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, die innerhalb der ersten drei Monate nach dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Arzneimittels (bzw. Zulassung einer neuen Indikation) durchgeführt werden soll. Das Ergebnis der Nutzenbewertung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nach spätestens weiteren drei Monaten beschließen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL THERAPIE VEREINBARUNG WIRKUNG SCHIEDSSTELLE KRANKENVERSICHERUNG ZULASSUNG HÖHE INDUSTRIE PAPIER REGIERUNG GANG TERMINOLOGIE HAND PATIENTEN RECHTSPRECHUNG