CareLit Fachartikel

Keine Dosierungsvorgaben im Nachzulassungsverfahren für homöopathisches Arzneimittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 481 bis 485

Dokument
120174
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
481 bis 485
Erschienen: 2010-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Wird die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines homöopathischen Arzneimittels, das seit langem bcanstan-dungsfrei eingesetzt wird, zusätzlich durch Anwendungsbeobachtungen belegt, kann die Behörde im Nachzulassungsverfahren die Vorgabe einer niedrigeren Dosierung nicht mit allgemeinen Empfehlungen der Kommission D zur Dosierung homöopathischer Arzneimittel begründen.

Schlagworte

DOSIERUNG ARZNEIMITTEL URTEIL BEHÖRDE HOMÖOPATHIE RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG UNTERLAGEN ES DROSERA HÖHE VERSTÄNDNIS SCHREIBEN RISIKO THERAPIE Pharma Recht