CareLit Fachartikel
Keine Dosierungsvorgaben im Nachzulassungsverfahren für homöopathisches Arzneimittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 481 bis 485
Dokument
120174
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines homöopathischen Arzneimittels, das seit langem bcanstan-dungsfrei eingesetzt wird, zusätzlich durch Anwendungsbeobachtungen belegt, kann die Behörde im Nachzulassungsverfahren die Vorgabe einer niedrigeren Dosierung nicht mit allgemeinen Empfehlungen der Kommission D zur Dosierung homöopathischer Arzneimittel begründen.
Schlagworte
DOSIERUNG
ARZNEIMITTEL
URTEIL
BEHÖRDE
HOMÖOPATHIE
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
UNTERLAGEN
ES
DROSERA
HÖHE
VERSTÄNDNIS
SCHREIBEN
RISIKO
THERAPIE
Pharma Recht