CareLit Fachartikel

Caritas muss ihr Pflegezeugnis nicht verstecken

Jutz, R.; · Neue Caritas, Freiburg · 2010 · Heft 1 · S. 23 bis 27

Dokument
120183
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Jutz, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 111
Seiten
23 bis 27
Erschienen: 2010-10-04 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

MIT DEM PFLEGE-Weiterentwick-lungsgcsetz vom 1. Juli 2008 wurde unter anderem über mehr Transparenz von Leistungen und Qualität für Kunden der stationären und ambulanten Altenpflege entschieden. § 114 SGB XI regelt die Durchführung der Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen und Diensten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Veröffentlichung der Qualitätsprüfungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist in § 115 Abs. 1 a SGB XI beschrieben.

Schlagworte

VERGLEICH VERSORGUNGSBEREICH MDK MEDIZINISCHE VERSORGUNG HAMBURG HAUSWIRTSCHAFT PFLEGEHEIME ALTENPFLEGE INTERNET HYGIENE ALTENHILFE GESUNDHEITSFÖRDERUNG LEISTUNG VERTRAUEN BERLIN Neue Caritas