CareLit Fachartikel
Einfalt versus Vielfalt
LEUFGEN, M.; · Pflegezeitschrift · 2010 · Heft 1 · S. 622 bis 625
Dokument
120216
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vielfalt von Ausbildungsmöglichkeiten, die durch das Bundesaltenpflegegesetz (2003) und Krankenpflegegesetz (2003) angedacht worden sind, stellt besondere Anforderungen an Lehrende dieser Bereiche. Sie kann einerseits als Flexibilität von Bildung gedeutet werden, andererseits lässt sie sich aber auch als unstimmiges Gebilde deuten. Die Einstellung als Lehrender der Gesundheitspflege kann in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfolgen. Sie ist gegenwärtig sowohl als Angestellter als auch als Beamter möglich.
Schlagworte
AUSBILDUNG
LEHRER
HOCHSCHULAUSBILDUNG
KRANKENPFLEGE
KRANKENPFLEGEGESETZ
KRANKENHAUSGESELLSCHAFT
ALTENPFLEGE
SCHULEN
BERUFE
GESUNDHEITSWESEN
UNIVERSITÄTEN
MENSCHEN
BERATUNG
GESCHLECHT
FRAUEN
LEISTUNG