Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz
Soziale Medizin, Basel · 2010 · Heft 9 · S. 50 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das noch aus dem Jahr 1912 stammende schweizerische Vormundschaftsrecht ist veraltet und wird total revidiert. An seine Stelle tritt das Erwachsenschutzrecht, welches die eidgenössischen Räte im Dezember 2008 beschlossen haben. Dieses wird voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten und bringt einerseits eine Professionalisierung der zuständigen Behörden. Weiter regelt es so brisante Fragen wie Zwangsbehandlungen bei psychischen Störungen. Bewegungseinschränkungen in Pflegeheimen. Patientenverfügungen sowie die Entscheidungsbefugnis über medizinische Massnahmen bei Patientinnen, die dazu nicht selber in der Lage…