CareLit Fachartikel
Aufwandspauschale nicht fällig
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2010 · Heft 9 · S. 38 bis 39
Dokument
120351
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenkassen müssen keine Aufwandspauschale an eine Klinik zahlen, wenn sie eine vom Krankenhaus selbst verursachte fehlerhafte Abrechnung prüfen lassen - selbst dann nicht, wenn nach diesem Check der Rechnungsbetrag gleich bleibt. Dies hat das ßundessozialgericht entschieden.
Schlagworte
KRANKENHAUS
MDK
THERAPIE
LEISTUNGSABRECHNUNG
ARZNEIMITTEL
AUSBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
INTERNET
ES
GESUNDHEIT
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