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Internetrecht für Hebammen I Teil 2 Haftung bereits vor dem Vertrag

Diefenbacher, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 71 bis 72

Dokument
120392
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Diefenbacher, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 62
Seiten
71 bis 72
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Wie ein Schaufenster oder ein Verkaufsprospekt in der Tageszeitung stellt die Homepage einer Hebamme lediglich die Aufforderung an eine interessierte Person dar, ihrerseits ein Angebot zum Abschluss eines Behandlungsvertrags abzugeben. Alleine das Bereitstellen von Inhalten auf der Homepage stellt noch kein Vertragsangebot dar, welches lediglich durch „Anklicken von der betreuten Frau angenommen werden könnte.

Schlagworte

HEBAMME VERTRAG INTERNET AUFTRAGSABWICKLUNG GESUNDHEIT SCHADENSERSATZ AINS LEISTUNG HEILBERUFE TELEFAX ES RECHTSPRECHUNG LESEN LEBEN Deutsche Hebammen Zeitschrift Hannover