CareLit Fachartikel
Internetrecht für Hebammen I Teil 2 Haftung bereits vor dem Vertrag
Diefenbacher, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 71 bis 72
Dokument
120392
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie ein Schaufenster oder ein Verkaufsprospekt in der Tageszeitung stellt die Homepage einer Hebamme lediglich die Aufforderung an eine interessierte Person dar, ihrerseits ein Angebot zum Abschluss eines Behandlungsvertrags abzugeben. Alleine das Bereitstellen von Inhalten auf der Homepage stellt noch kein Vertragsangebot dar, welches lediglich durch „Anklicken von der betreuten Frau angenommen werden könnte.
Schlagworte
HEBAMME
VERTRAG
INTERNET
AUFTRAGSABWICKLUNG
GESUNDHEIT
SCHADENSERSATZ
AINS
LEISTUNG
HEILBERUFE
TELEFAX
ES
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