CareLit Fachartikel

Beitragszuschlag für Kinderlose in Pflegeversicherung; Beschäftigter in Behindertenwerkstatt muss Beitragszuschlag allein tragen; Verfassungsmäßigkeit

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 9 · S. 534 bis 539

Dokument
120409
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
534 bis 539
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der am 27.4.1970 geborene Kläger ist in einer WfbM beschäftigt, die durch einen freien Träger betrieben wird. Dieser trägt u.a. die für den Kläger zu entrichtenden Beiträge zur Rentenversicherung (RV) und gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV). Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) trägt er mit Ausnahme des Beitragszuschlags für Kinderlose. Diese Beiträge werden ihm vom zuständigen Träger der Sozialhilfe, dem zu 2. beigeladenen Bezirk Oberbayern, erstattet. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde ab dem 1.1.2005 in Höhe von 1,21 Euro monatlich vom Werkstattlohn des Klägers (damals 76,87 Euro) ein…

Schlagworte

BEITRÄGE URTEIL PFLEGEVERSICHERUNG BEHINDERTER RECHTSPRECHUNG SOZIALHILFE MENSCHEN EINKOMMEN HÖHE ES ZEIT TRAGEN PERSÖNLICHKEIT ELTERN LEISTUNG FAMILIE