CareLit Fachartikel

Unterhaltszahlungen eines ALG-II-Empfängers; Absetzung vom Einkommen; keine Pflicht zur Abänderung des UnterhaltstiteLs

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 9 · S. 539 bis 543

Dokument
120410
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
539 bis 543
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der am 1969 geborene Kläger bezieht seit dem 17.3.2006 laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Mit Bescheid vom 4.10.2007 bewilligte ihm die Beklagte Leistungen für die Zeit vom 1.10.2007 bis 31.3.2008 i.H.v. monatlich 592,56 Euro (Regelleistung i.H.v. 347,00 Euro und Kosten der Unterkunft i.H.v. 245,56 Euro). Seit dem 29.1.2008 ist er geschieden; sein am 5.5.1998 geborener Sohn P. Ph. lebt bei seiner geschiedenen Ehefrau in K. Am 24.1.2008 schloss der Kläger einen Arbeitsvertrag über eine Teilzeitbeschäftigung bei einer Privatschule in Heidelberg ab dem 1.3.2008. Seine monatliche…

Schlagworte

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