Überleitung von Ansprüchen auf Sozialhilfeträger; Anspruch auf Erbauseinandersetzung; Herausgabeanspruch gegen Hinterlegungsstelle; vollstreckbarer Rückforderungsbescheid schließt…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 9 · S. 543 bis 547
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1945 geborene Kläger hat (erneut) seit den 1990er-jah-ren bis zum 31.12.2004 Sozialhilfeleistungen von der Beklagten bezogen. Erst im Jahr 1999 wurde bekannt, dass er zur Hälfte Miterbe eines Nachlasses geworden war, der im Wesentlichen aus einem Hausgrundstück in Dresden bestand. In diesem Zusammenhang war ihm sowie den vier weiteren Miterben zu je 1/8 (T. Sp., P. Sp., Wo. Sp. und Wa. Sp.) bereits am 12.12.1995 ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt worden. Mit Bescheid vom 12.1.2000 leitete die Beklagte den »Anspruch aus Erbteilversteigerung« gemäß § 90 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) auf sich ü…