Übernahme von Bestattungskosten durch Sozialhilfeträger; Heimträger als Anspruchsberechtigten Zumutbarkeit der Kostentragung
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 9 · S. 547 bis 550
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger betrieb das genannte Heim seinerzeit als Eigenbetrieb. Am 10.7.2007 wurde der Eigenbetrieb aus dem Vermögen des Klägers in eine neu gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung »Zentrum für Soziale Psychiatrie MG. gGmbH« ausgegliedert. Nach dem ebenfalls am 10.7.2007 notariell beurkundeten Spaltungsplan wurden u. a. alle dem Eigenbetrieb wirtschaftlich zuzuordnenden Forderungen, Rechte und sonstigen Vertragsverhältnisse ausgegliedert. Ursprünglich war der Kläger Alleingesellschafter. Später übertrug der Kläger seine Anteile auf Holding-Gesellschaften, aktuell die »S. GmbH (Holding)«, deren Gesells…