CareLit Fachartikel

§ 116b SGB V: Defensive Anfechtungsklage gegen die Bestimmung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung zulässig

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 91 bis 103

Dokument
120478
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
91 bis 103
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Der Bestimmungsbescheid muss die maßgeblichen Gesichtspunkte angemessen berücksichtigen. Die Erwägungen der Behörde müssen so hinreichend deutlich begründet sein, dass die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe nachvollziehbar ist. Es genügt jedenfalls nicht, dass im Bescheid ausgeführt wird, die vertragsärztliche Versorgungssituation sei berücksichtigt worden.

Schlagworte

THERAPIE KRANKENHAUS WIRKUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM ES GEBURTSHILFE PATIENTEN TUMOREN BAUCHHÖHLE BERATUNG KRANKENHAUSPLANUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG ROLLE KRANKENHÄUSER