CareLit Fachartikel
§ 116b SGB V: Defensive Anfechtungsklage gegen die Bestimmung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung zulässig
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 91 bis 103
Dokument
120478
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bestimmungsbescheid muss die maßgeblichen Gesichtspunkte angemessen berücksichtigen. Die Erwägungen der Behörde müssen so hinreichend deutlich begründet sein, dass die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe nachvollziehbar ist. Es genügt jedenfalls nicht, dass im Bescheid ausgeführt wird, die vertragsärztliche Versorgungssituation sei berücksichtigt worden.
Schlagworte
THERAPIE
KRANKENHAUS
WIRKUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
Bestimmungsbescheid
Maßgeblichen
Gesichtspunkte
Angemessen
Berücksichtigen
Erwägungen
Behörde
Müssen
Hinreichend
Deutlich