Zur Abrechnungsfähigkeit von geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlungen bei Krankenhäusern ohne eine geriatrische Abteilung (DRGs B44A u.a., OPS 8-550.*)
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 103 bis 108
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der klagende Kostenträger streitet im Anschluss eines schiedsgerichtlichen Verfahrens mit der Bezirksregierung als die den Schiedsspruch zu genehmigende Landesbehörde über die Frage, ob die geriatrische Frührehabilitation nur im Rahmen eines eigenständigen Versorgungsauftrags „Geriatrie oder auch im Rahmen des Versorgungsauftrags „Innere Medizin bzw. Chirurgie erbracht und abrechnungsfähig ist. Entscheidungserheblich war damit die Rechtfrage, ob die Behandlungs-prozeduren von dem Feststellungsbescheid mit umfasst wurden. Das Verwaltungsgericht bejahte dies. Bei der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehand…