CareLit Fachartikel
Die Einrichtung muss den Wahlausschuss beraten und notfalls ersetzen
Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 8
Dokument
120516
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Betreiber einer Betreuungs-einrichtung muss dafür Sorge tragen, dass Beiräte gewählt werden können. Kann die Bewohnervertretung keinen Wahlausschuss bilden, muss die Einrichtung selbst die Wahlen organisieren. Was es rund um die Wahl eines Beirates zu beachten gibt, erläutert dieser Beitrag anhand des Beispieles Nordrhein Westfalen.
Schlagworte
BETREIBER
BROSCHÜRE
EINRICHTUNG
INFORMATION
MITARBEITER
MITBESTIMMUNG
ALTENPFLEGE
PERSONEN
ZEIT
INTERNET
Care konkret
Hannover