CareLit Fachartikel

Die Einrichtung muss den Wahlausschuss beraten und notfalls ersetzen

Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 1 · S. 8

Dokument
120516
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
8
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Der Betreiber einer Betreuungs-einrichtung muss dafür Sorge tragen, dass Beiräte gewählt werden können. Kann die Bewohnervertretung keinen Wahlausschuss bilden, muss die Einrichtung selbst die Wahlen organisieren. Was es rund um die Wahl eines Beirates zu beachten gibt, erläutert dieser Beitrag anhand des Beispieles Nordrhein Westfalen.

Schlagworte

BETREIBER BROSCHÜRE EINRICHTUNG INFORMATION MITARBEITER MITBESTIMMUNG ALTENPFLEGE PERSONEN ZEIT INTERNET Care konkret Hannover