CareLit Fachartikel
Haftung eines Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett, Anbringung von Bettgittern
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 8 · S. 440 bis 443
Dokument
120546
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger, der das Krankenhaus wegen eines Sturzes aus dem Bett auf Schmerzensgeld in Anspruch nimmt, trägt im Regel-fall die volle Darlegungsund Beweislast für die konkreten Umstände, aufgrund derer die Anbringung von Bettgittern indiziert gewesen wäre.
Schlagworte
STURZ
HILFE
PATIENT
PERSONAL
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
Krankenhaus
PflegeRecht
Neuwied