CareLit Fachartikel
Haftung eines Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett, Anbringung von Bettgittern
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 8 · S. 440 bis 443
Dokument
120546
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger, der das Krankenhaus wegen eines Sturzes aus dem Bett auf Schmerzensgeld in Anspruch nimmt, trägt im Regel-fall die volle Darlegungsund Beweislast für die konkreten Umstände, aufgrund derer die Anbringung von Bettgittern indiziert gewesen wäre.
Schlagworte
STURZ
HILFE
PATIENT
PERSONAL
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
PATIENTEN
HÖHE
PERSONEN
RISIKOFAKTOREN
ES
SCHLAF
TRINKWASSER
KAUSALITÄT
GANG
PRAXIS