CareLit Fachartikel

Haftung eines Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett, Anbringung von Bettgittern

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 8 · S. 440 bis 443

Dokument
120546
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
440 bis 443
Erschienen: 2010-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger, der das Krankenhaus wegen eines Sturzes aus dem Bett auf Schmerzensgeld in Anspruch nimmt, trägt im Regel-fall die volle Darlegungsund Beweislast für die konkreten Umstände, aufgrund derer die Anbringung von Bettgittern indiziert gewesen wäre.

Schlagworte

STURZ HILFE PATIENT PERSONAL RECHTSPRECHUNG URTEIL PATIENTEN HÖHE PERSONEN RISIKOFAKTOREN ES SCHLAF TRINKWASSER KAUSALITÄT GANG PRAXIS